Freibad gegen Kramer
 

 

Die Europäische Reiserücktrittsversicherung

Um im Falle einer Stornierung 80 % Ausfallkosten zu vermeiden, empfehlen wir Ihnen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.

 

Der zu versichernde Betrag beläuft sich auf die Übernachtungskosten für den gesamten Aufenthalt.

Um unsere im Bedarfsfall in Rechnung gestellten Stornierungskosten abzudecken, muss, wie oben angeführt, der volle Reisepreis versichert werden. Die Versicherung zahlt dann 80 % Schadens.

Der Selbstbehalt beträgt 20% des erstattungsfähigen Schadens, mindestens jedoch 25,00 EUR pro versicherter Reise.

 

Kleiner Tipp: An- und Rückreisekosten sind bei der Berechnung mit einzubeziehen, falls diese mit versichert werden sollen.



 

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