
Die Europäische Reiserücktrittsversicherung
So sichern Sie sich bei Zwischenfällen ab
Um im Falle einer Stornierung Ausfallkosten zu vermeiden, empfehlen wir Ihnen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung. Wir erlauben uns, bei einer Buchung mit Wohlfühlpension 70% Ausfallkosten, bei einer Buchung mit Frühstück 80% Ausfallkosten zu berechnen.
Der zu versichernde Betrag beläuft sich auf die Übernachtungskosten für den gesamten Aufenthalt.
Um unsere im Bedarfsfall in Rechnung gestellten Stornierungskosten abzudecken, muss, wie oben angeführt, der volle Reisepreis versichert werden. Die Versicherung zahlt dann 80 % des Schadens.
Der Selbstbehalt beträgt 20% des erstattungsfähigen Schadens, mindestens jedoch 25,- EUR pro versicherter Reise.
Kleiner Tipp: An- und Rückreisekosten sind bei der Berechnung mit einzubeziehen, falls diese mit versichert werden sollen.
Hier gehts direkt zur europäischen Reiserücktrittsversicherung.
Der zu versichernde Betrag beläuft sich auf die Übernachtungskosten für den gesamten Aufenthalt.
Um unsere im Bedarfsfall in Rechnung gestellten Stornierungskosten abzudecken, muss, wie oben angeführt, der volle Reisepreis versichert werden. Die Versicherung zahlt dann 80 % des Schadens.
Der Selbstbehalt beträgt 20% des erstattungsfähigen Schadens, mindestens jedoch 25,- EUR pro versicherter Reise.
Kleiner Tipp: An- und Rückreisekosten sind bei der Berechnung mit einzubeziehen, falls diese mit versichert werden sollen.
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Für eventuelle Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!
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